Garantie
Für alle, von unseren Mitarbeitern durchgeführten zahnmedizinischen Eingriffe geben wir unter den folgenden Bedingungen Garantie.

Dauer der Garantie:
Füllungen: 2 Jahre
Kronen, Brücken: 5 Jahre
Vollprothese: 1 Jahr
Teilprothese: 3 Jahre
Implantate: 5-10 Jahre
In den folgenden Fällen verringert sich die Frist der Garantie oder sie verliert ihre Gültigkeit ganz:
- nicht adäquate Mundpflege nach der Behandlung
- der Patient befolgt die Anweisungen unseres Zahnarztes nicht
- Nichterscheinen des Patienten bei den von unserem Zahnarzt vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen
- Krankheiten des Patienten, deren Wirkung den Zustand der Zähne verschlechtert (z. B. Diabetes, Osteoporose, Epilepsie)
- nicht adäquate Lagerung, Pflege des Gebisses
- nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Zahnersatzes
- bedeutende Gewichtsänderung innerhalb von kurzer Zeit
- extreme Beanspruchung der Zähne (z. B. nächtliches Zähneknirschen)
- im Falle von Schäden, die von anderen, NICHT in unserer Praxis arbeitenden Ärzten bereits zu beheben versucht wurden






